Für Schuldner

Rechtsanwälte in Coburg

Sie haben ein Mahnschreiben von uns erhalten?


Wir sind im Auftrag unseres im Anschreiben genannten Mandanten auf der Grundlage der uns erteilten Informationen tätig geworden.

Falls Sie der Meinung sind, die geltend gemachte Forderung nicht zu schulden, teilen Sie uns bitte Ihre Einwendungen mit, damit diese geprüft werden können.

Falls Sie nicht sofort oder nicht auf einmal zahlen können, so können Sie mit uns eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen. Eine diesbezügliche Anfrage kann mit unserem entsprechenden Formular an uns gerichtet werden. Nach Prüfung Ihrer Anfrage wird Ihnen eine entsprechend vorbereitete Ratenzahlungsvereinbarung zugeleitet, sofern Ihrem Anliegen entsprochen werden kann.

Hinweise:

Ein unbedingtes Anerkenntnis durch den Schuldner ist unabdingbare Voraussetzung einer Ratenzahlungsvereinbarung. Für eine positive Entscheidung sind wahrheitsgemäße Angaben unerlässlich. Die von Ihnen vorzuschlagende Ratenhöhe muss in einem angemessenen Verhältnis zur Forderungshöhe stehen.

Nehmen Sie Ihre Ratenzahlung unbedingt wie angeboten auf, auch wenn bis zum ersten Termin von uns noch keine Antwort vorliegt!