Auf dieser Seite stellen wir unsere Leistungen vor. Fordern sie uns!
Beratungstätigkeit
Zahlreiche Lebenslagen haben rechtlichen Bezug. Ohne fachliche Unterstützung ist man häufig unsicher.
Wollen Sie wissen, wie Sie einen Sachverhalt einzuschätzen haben? Wollen Sie wissen, wie Sie sich in
einer konkreten Situation verhalten sollten? Wollen Sie ein rechtlich relevantes Schriftstück oder einen
Vertrag entworfen haben?
Lassen Sie sich von uns beraten. Frühzeitige anwaltliche Beratung kann späteren Streit vermeiden.
Vertretung
Häufig können Sie Ihre Rechte nur mit tatkräftiger Unterstützung durchsetzen. Gerne nehmen wir Ihre
Interessen außergerichtlich Ihrem Gegner gegenüber wahr. Natürlich stehen wir Ihnen auch als
Vertreter in gerichtlichen Verfahren zur Seite.
- Vertretungsberechtigt sind wir an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland.
- Daneben treten wir für Sie auch vor den Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichten auf.
Strafverteidigung
Auch als unbescholtener Bürger kann man schnell Beschuldigter eines strafrechtlichen
Ermittlungsverfahrens werden.
Für eine erfolgreiche Strafverteidigung sollten Sie so frühzeitig wie möglich mit uns Kontakt aufnehmen.
Eine erste Beratung empfehlen wir auf jeden Fall schon vor der ersten Beschuldigtenvernehmung, um
insgesamt eine auf Ihren Fall individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie mit Ihnen gemeinsam
erarbeiten zu können.
Gerne können Sie uns in jedem Stadium des Verfahrens mit Ihrer Verteidigung beauftragen.
Bringen Sie zum Erstgespräch alle Ihnen relevant erscheinenden Unterlagen mit. Besonders
erkenntnisreich sind für uns z.B. richterliche Entscheidungen über Ermittlungen
(Durchsuchungsbeschlüsse, Haftbefehle o.ä.) oder Schriftstücke mit entsprechenden Vorhalten (z.B.
polizeiliche Anschreiben).
Wichtig für unsere Kontaktaufnahme mit den zuständigen Ermittlungsbehörden ist die Kenntnis der
ermittelnden Dienststelle und einem polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichen.
Die strafrechtliche Verteidigungsmöglichkeit gehört zu einem fairen rechtsstaatlichen Verfahren. Hierzu
gehört auch das Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakten und die Kenntnis vom Inhalt, z.B. der
Aussagen von Zeugen und der gesicherten Spuren. Akteneinsicht erhält nur ein Rechtsanwalt, nicht der
Beschuldigte selbst. Ein weiterer Grund, mit der Beauftragung eines Verteidigers nicht zu zögern!
Übernahme von Pflichtverteidigungen
Als Beschuldigter im Strafverfahren haben Sie gesetzliche Rechte. Werden Sie in Untersuchungshaft
genommen, liegt sofort ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, Ihnen ist unverzüglich ein Verteidiger
zu bestellen.
Wir sind gerne bereit, Ihre Verteidigung als Pflichtverteidiger zu übernehmen. Nehmen Sie umgehend mit
uns Kontakt auf bzw. verlangen Sie von der Ermittlungsbehörde, uns zu verständigen. Kommen Sie
außerhalb unserer Geschäftszeiten in diese Situation, können Sie unsere Notrufnummer für
Strafsachen 0170/7333273 nutzen.
Kosten
Wenn Sie sich von uns zunächst einmal beraten lassen wollen, ist das Honorar hierfür zu vereinbaren.
Hier kommen verschiedene Abrechnungsmodelle in Frage. Sprechen Sie uns zu Beginn des
Beratungsgespräches an.
Wir rechnen entweder nach Zeitaufwand ab. Hier beträgt unser Stundensatz 140,00 € zzgl.
Mehrwertsteuer. Alternativ rechnen wir auf der Grundlage des Streitwertes eine Gebühr mit einem Satz
von 0,55 nach der Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zzgl. Mehrwertsteuer ab. (Die
konkreten Kosten ermitteln Sie durch Multiplikation der für den jeweiligen Wert ermittelten Gebühr mit
dem Satz von 0,55).
Die Obergrenze für die Kosten einer Erstberatung beträgt 190,00 € zzgl. MwSt.
Mit zahlreichen Rechtsschutzversicherungen haben wir eine Rahmenvereinbarung über die
Beratungskosten.
Können Sie die Rechtsanwaltskosten nicht aufbringen, steht Ihnen Beratungshilfe zu. Diese können Sie
bei der Rechtsantragstelle Ihres Amtsgerichts beantragen. Bringen Sie den Berechtigungsschein mit.
Für Ihre Vertretung berechnen wir Ihnen die gesetzliche Vergütung nach den Vorschriften des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, welche im Regelfall auf der Grundlage des Streitwertes berechnet
wird. Das Vergütungsverzeichnis zeigt die einzelnen Kostentatbestände auf, die konkrete Gebühr ergibt
sich aus der Gebührentabelle.
Zu schwierig? Fragen Sie uns einfach im ersten Gespräch, wir erklären Ihnen gerne in
einfachen, verständlichen Worten das System und zeigen Ihnen für Ihren Fall konkrete
Berechnungsbeispiele auf.
Sind Sie rechtsschutzversichert? Gerne fragen wir für Sie bei Ihrer Gesellschaft eine
Deckungszusage an.
Können Sie die Kosten einer außergerichtlichen Vertretung nicht aufbringen, so kommt auch
hierfür Beratungshilfe in Betracht. Für ein gerichtliches Verfahren kann Prozesskostenhilfe bzw.
Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Hierfür benötigen wir von Ihnen das amtliche Formular zur
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Original, ausgefüllt, unterschrieben
und mit Belegen versehen.
Für Anwälte: Terminswahrnehmung in Untervollmacht
Für Kollegen übernehmen wir gerne Terminswahrnehmungen als Unterbevollmächtigte vor dem Land-
oder Amtsgericht Coburg (gleich neben unserer Kanzlei gelegen) oder den nahe gelegenen
Amtsgerichten Kronach, Lichtenfels, Sonneberg oder Hildburghausen.
In der Regel können wir kurzfristig für Sie Termine ermöglichen.
Die erforderlichen Unterlagen können Sie uns brieflich, per Fax, per beA oder per eMail (elektronisch
bevorzugt als pdf-Dokument) zukommen lassen.
Wir bearbeiten Ihr Mandat mit der Sorgfalt eines eigenen.